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Bafin haftet nicht für Wirecard-Verluste

Bafin haftet nicht für Wirecard-Verluste

Wirecard steht für einen der größten Finanzskandale in Deutschland der Nachkriegszeit. Den Gesellschaftern und Vorständen eines kleinen Finanzdienstleister war es gelungen, das Bild eines milliardenschweren Unternehmens zu vermitteln, dass sogar die Commerzbank aus den 20 größten Unternehmen, die den DAX bilden, zu verdrängen. Als das Luftschloss platzte, wendeten sich viele Anleger sowohl an die Bafin, der staatlichen Überwachungsbehörde für Finanzunternehmen, wie auch an die Wirtschaftsprüfer Ernst und Young, die jahrelang ohne Bedenken die Richtigkeit der Bilanzen testierten.

Nun hat der BGH entschieden, dass den Vertretern der Bafin eine Amtspflichtverletzung nicht vorgeworfen werden könne,  sodass die die Anleger – darunter auch sehr viele italienische – leer ausgehen (Urteil vom 10. Januar 2024 – III ZR 57/23). Der Hauptschuldige ist im Übrigen noch auf der Flucht. Er wird in Russland vermutet.