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Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte bleibt intakt

Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte bleibt intakt

Am 24.4.2024 ist die Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU erlassen worden. Danach werden, anders als ursprünglich vorgesehen, Anwälte nicht mehr grundsätzlich verpflichtet, Verstöße zu melden, es sei denn, sie haben positive Kenntnis von der Absicht ihrer Mandanten, Sanktionen zu umgehen, oder erteilen diesen Rechtsrat zum Zwecke der Verletzung von Sanktionen. Nach dem ursprünglichen Entwurf des EU Parlaments hätte ein Rechtsanwalt schon bei Vorliegen eines Verdachtsfalles den Vorfall melden müssen.