Am 14.01.2019 ist in Deutschland das Marken- rechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) in Kraft getre- ten, dass die Markenrechtsrichtlinie umsetzt.
In Zukunft werden beispielsweise Klangmarken eingetragen werden können, ohne dass diese grafisch darstellbar sein müssen. Die Eintragungsurkunden werden einen als QR-Code ausgestalteten Link zum elektronischen Markenregister enthalten.
Als neue Kategorie wird die Gewährleistungsmarke eingeführt. Der Markeninhaber muss in einer Satzung die gewährleistenden Produkteigenschaften, die Nutzungsbedingungen sowie die Prüf- und Überwachungsmaßnahmen wiedergeben. Der Markeninhaber darf selbst nicht Waren oder Dienstleistungen anbieten, für deren Qualität die Marke bürgen soll. Damit soll die Unabhängigkeit und Neutralität der Marke gewährleistet werden.