Verschiedene Antidiskriminierungsrichtlinien der EU sind in Deutschland im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt. Adressat des Gesetzes sind Personen oder Unternehmen. In der Praxis sind es aber Algorithmen, die diskriminieren, indem beispielsweise bei der Kreditvergabe Menschen eines bestimmten Alters oder einer bestimmten Herkunft von der Erteilung eines Angebots einfach aussortiert werden.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Altman, fordert daher zu Recht eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes; in einem lesenswerten Beitrag in der LTO vom 31.08.2023 führt sie eine Reihe von diskriminierenden Umständen auf, die allein auf die Algorithmen zurückgehen.