Nach einer statistischen Erhebung des Verbandes der Versorgungswerke für die freien Berufe (ADEPP), verdienen italienische Rechtsanwältinnen in der Altersgruppe, in der Rechtsanwälte am meisten verdienen (zwischen 40 und 50 Jahren) 45 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Bei den ganz jungen Anwälten (unter 30 Jahren) verringert sich der Unterschied auf 4 %. Die italienische Rechtsanwältin in Norditalien verdient im Schnitt 31.000 Euro im Jahr (ihr männlicher Kollege 57.000 Euro p.a.), die süditalienische Rechtsanwältin 16.463 Euro (ihre männlichen Kollegen 28.262 Euro p.a.).
Für Deutschland ermittelt ein vergleichbares Institut (IFO) alle 2 Jahren die Umsätze der Rechtsanwälte; Im Wirtschaftsjahr 2018 erzielten in Deutschland Vollzeit-Rechtsanwälte einen durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz aus selbstständiger Tätigkeit von 215.000 Euro, Vollzeit-Rechtsanwältinnen dagegen nur von 136.000 Euro. Berücksichtigt man einen durchschnittlichen Kostenanteil in Deutschland von ca. 60 %, liegen die Einkommen dennoch erheblich höher als die italienischen.
Das italienische Nord-Süd-Gefälle findet sich in Deutschland im Verhältnis zwischen Westen und Osten wieder: Im Westen lag der durchschnittliche Honorarumsatz bei Vollzeit-Rechtsanwälten bei 239.000 Euro, bei Vollzeit Rechtsanwältinnen bei 149.000 Euro; im Osten bei Vollzeit-Rechtsanwälten bei 164.000 Euro, bei Vollzeit-Rechtsanwältinnen bei 116.000 Euro. Berücksichtigt man hier wiederum einen Kostenanteil von 60 %, kann man mit der statistischen Wahrheit schließen, dass ein norditalienischer Anwalt etwa so viel wie eine ostdeutsche Anwältin verdient. (Quellen: Für Italien Sole 24 Ore vom 17.12.2020, für Deutschland www.brak.de, STAR Erhebung im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer).