Der Ehegatte, der einen Unterhaltsanspruch im Trennungsverfahren geltend macht, hat freien Zugang zum Steuerregister, um das Einkommen und Vermögen des anderen Ehegatten einzusehen. Dies wurde vom Consiglio di Stato (Staatsrat – hier als Berufungsinstanz für die Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig) festgelegt, der für den anspruchsberechtigten Ehegatten einen uneingeschränkten Zugang zu den Aufzeichnungen und allen Dokumenten im Besitz des Finanzamtes gewährt hat, um das Einkommen des zahlungspflichtigen Ehegatten zu berechnen (Einkommensteuererklärung) und um das Vermögen (Mietverträge) und die finanziellen Beteiligungen (Aufzeichnungen und Daten von Finanzakteuren, Banken, einschließlich des Archivs der Finanzberichte) zu ermitteln.
Der Auskunftsanspruch kann durch einen einfachen Antrag auf einen Kopienauszug im Rahmen des allgemein gewährten Online-Zugangs zur öffentlichen Verwaltung geltend gemacht und vor allem - hier liegt die eigentliche grundlegende Neuheit - außerhalb der in der Zivilprozessordnung für die Vorlage von Urkunden vorgesehene Form ausgeübt werden. Es ist daher nicht mehr notwendig, stellt der Consiglio di Stato fest, die Ermächtigung des Richters im Familienverfahren gem. Art. 492 bis und 155 sexies italienische Zivilprozessordnung einzuholen. (Consiglio di Stato, Plenarversammlung, vom 25.09.2020, Urteile Nr. 19/20,20/20,21/20).