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Google-Bewertung "Rechtsanwalt nicht besonders fähig"

Google-Bewertung "Rechtsanwalt nicht besonders fähig"

Die Rache des Mandanten für ein ungünstiges Prozessergebnis – unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt hierfür verantwortlich war – erfolgt in vielen Fällen in der anschließenden Google Bewertung. Bei dem jetzt vom OLG Bamberg entschiedenen Fall (14.06.2024, 6 U 17/24e), kam es gar nicht zum Prozess, da der Mandant den nötigen Vorschuss nicht einzahlte. Dennoch erhielt der Rechtsanwalt die Bewertung „nicht besonders fähig“.

Der Kollege hielt dies – durchaus nachvollziehbar – für eine unsachliche Schmähkritik mit beleidigendem Charakter. Leider waren die OLG-Richter anderer Meinung und hielten die Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt.