Am 10. Mai 2022 wurde die endgültige Fassung der neuen EU-Verordnung Nr. 720/2022 über vertikale Vereinbarungen (so genannte "GVO" - Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung) veröffentlicht, die am 1. Juni 2022 in Kraft treten wird. Den endgültigen Text der Verordnung und der Leitlinien der Europäischen Kommission fügen wir anbei. Unser Kommentar zu den Neuigkeiten wird folgen.