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Italien: Anwaltsvertrag ohne Belehrung über Mediation nichtig

Mediation, internat. Schiedsverfahren

Italien: Anwaltsvertrag ohne Belehrung über Mediation nichtig

Wie der Mandantenbrief berichtet hat, gilt in einigen Rechtsgebieten für die Zulassung einer Klage die Pflicht, zuvor einen Mediationsversuch unternommen zu haben (obligatorische Mediation), für andere Rechtsgebiete kann ein Mediationsversuch vor Klageeinreichung (freiwillig) unternommen werden.

Wie der Kassationshof mit Beschluss vom 7.12.2022 (35971/22) entschieden hat, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten über eine mögliche Mediation zu unterrichten, selbst dort, wo sie nicht obligatorisch ist. Unterlässt er die Belehrung, ist der Anwaltsvertrag nichtig.