Zum Hauptinhalt springen

Italienisches Handelsvertreterrecht: Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund bei Nichterreichen der Verkaufsziele

Vertriebsrecht

Italienisches Handelsvertreterrecht: Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund bei Nichterreichen der Verkaufsziele

Das Tribunale di Roma (Arbeitsabteilung, Urteil Nr. 5995 vom 23.6.2022) hat mit seiner Entscheidung vom 23.6.2022 die Kündigung eines Handelsvertretervertrages aufgrund einer Klausel, die eine Kündigung “aus wichtigem Grund” („giusta causa“) im Falle der Nichterreichung eines vorgegebenen Verkaufsziels vorsah, für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts kann der Begriff des wichtigen Grundes nicht allein von den Parteien definiert werden, da diese sonst den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz aushöhlen könnten.

Das bloße Unterschreiten einer vorgegebenen Mindestschwelle rechtfertigt daher keine Kündigung aus wichtigem Grund. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein dem Handelsvertreter zurechenbarer Verstoß anzunehmen ist. Im vorliegenden Fall hatte der betreffende Handelsvertreter vor Gericht nachgewiesen, dass seine Leistung von dem Unternehmen geschätzt wurde, wenngleich sie sich unter dem vorgegebenen Schwellenwert befand. In der Tat hatte das Unternehmen den Handelsvertreter als eine der besten Ressourcen des gesamten Vertriebsnetzes ausgezeichnet.

Mit dieser Entscheidung hält das Gericht an der inzwischen mehrheitlichen Rechtsprechung fest, die das Vorliegen eines wichtigen Grundes und insbesondere das Vorliegen eines schuldhaften Verstoßes durch den Handelsvertreter weiterhin für unabdingbar hält.