Ein 88-jähriger Mann beantragte bei seiner Bank eine neue Kreditkarte. Die Bank lehnte ab. Er habe altersbedingt eine „ungünstige Rückzahlungsprognose“, da mit seinem Ableben bald zu rechnen sei. Manchmal schreibt das Leben gute Drehbücher: Die Bank hatte offensichtlich nicht gewusst, dass es sich bei dem Mann um einen pensionierten Bundesrichter handelte, dem es offensichtlich Vergnügen bereitete, nicht nur seine Kreditkarte einzuklagen, sondern auch Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro für die erlittene Altersdiskriminierung.
Das Alter ist kein sachlicher Ablehnungsgrund; aufgrund der guten Pension des Richters sei nicht damit zu rechnen, dass er eine überschuldete Erbschaft hinterlasse (Amtsgericht Kassel, Urteil vom 7.9.2023, AZ 435 C 777/23); die 3.000,00 Euro wurden ihm zugesprochen.