Die Stadt Bielefeld scheint aber – ihre Existenz vorausgesetzt – nicht über viele Attraktionen zu verfügen, da ihre Marketingabteilung 2019 ihre angebliche Nichtexistenz als Grundpfeiler ihrer Städtewerbung einsetzte. Ihre Marketingabteilung hatte 1.000.000 Euro Preisgeld ausgelobt: wer beweisen könne, dass es Bielefeld wirklich nicht gibt, sollte die Million gewinnen.
Schon im August 2019 forderte ein Mann das Preisgeld ein und verklagte daraufhin die nicht zahlungswillige Stadt; er begründete die Nichtexistenz mit einem sogenannten Axiom, einer theoretisch abstrakten grundlegenden Aussage, die ohne Beweis gültig ist.
Das Landgericht Bielefeld wies die Klage ab (Urt. v. 26.09.2023, Az. 1 O 181/22). Es sei nach der Veröffentlichung aller zum Wettbewerb erfolgten Texte des Stadtmarketings und auch der Teilnahmebedingungen deutlich gewesen, dass es sich um einen Scherz gehandelt habe. Aus den Gründen: „Der erforderliche Erfolg wäre, nach dem objektiven Empfängerhorizont nur der offensichtlich unmögliche empirische Beweis der Nichtexistenz Bielefelds gewesen. Der axiomatische Beweis innerhalb eines axiomatischen Systems war nicht erfasst.“
Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, d. h. ob Berufung eingelegt worden ist, ist nicht bekannt. Bislang kostete der Rechtsstreit dem Philosophen ca. 8500 Euro Gerichts und Anwaltskosten.
Wir bitten unsere Leser, uns mitzuteilen, ob es eine entsprechende existierende nicht-existierende Stadt in Italien gibt. Umgangssprachlich lässt sich beispielsweise ein Vergleich zwischen Canicattì in Sizilien mit Buxtehude in Niedersachsen ziehen. Der Volksmund bezeichnet beides als Städte, die irgendwo, aber jedenfalls weit weg liegen.