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Recht auf Vergessen in Europa durchsetzbar?

Recht auf Vergessen in Europa durchsetzbar?

Sowohl in Deutschland wie auch in Italien wird im Geschäftsverkehr jeder wichtige neue Kontakt erst mal „gegoogelt“. Wenn die Suchmaschine dann falsche Informationen verbreitet, können diese nicht nur ehrenrührig, sondern auch massiv geschäftsschädigend sein. Nach Art. 17 DSGVO hat daher der Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht darauf, dass die Daten gelöscht werden. Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 4.7.2024 (15 U 60/23) einem betroffenen Lokalpolitiker, über den nachweislich falsche und schädigende Angaben in den Ergebnissen der Suchmaschine auftauchten, das Löschungsrecht gegen Google gewährt. Die Bedeutung des Urteils liegt aber nicht in der Entscheidung selbst, sondern darin, dass das OLG Köln die irische Gesellschaft, die das Europageschäft von Google betreibt, für passivlegitimiert hielt. Die verklagte Google Ireland verteidigte sich zuvor damit, dass sie nur den Zugang zu der Suchmaschine anbieten würde, während die Entscheidungen über die relevanten Suchergebnisse nicht von ihr, sondern von der Google Gesellschaft in den Vereinigten Staaten getroffen werden würden. Der Kläger hätte Google in Kalifornien in Anspruch nehmen müssen.

Das OLG Köln ließ im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung hingegen keinen Zweifel daran, dass die irische Google als Betreiberin der Suchmaschine in Europa als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO gilt und für die Löschung daher selbst sorgen muss.

Am 13.5.2014 hatte der Europäische Gerichtshof (C-131/12) im Ergebnis bereits einem spanischen Betroffenen gegen Google ebenfalls recht gegeben und die Verantwortung der Suchmaschine für ihre Suchergebnisse festgestellt. Hier hatte aber Google selbst gegen eine Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde geklagt. Die Frage, ob der Betroffene, der selbst auf Löschung der Daten und möglicherweise auf Schadensersatz klagen möchte, dafür in die Vereinigten Staaten gehen muss, hatte sich daher dem EuGH nicht gestellt.

Eine ähnliche Entscheidung eines italienischen Gerichts ist der Redaktion nicht bekannt und wir bitten um Zusendung, falls es eine solche geben sollte. Die Entscheidung der Kölner Richter ist noch nicht rechtskräftig. Die erste Instanz, das Landgericht Köln, hatte die Frage der Verantwortung von Goggle Ireland noch im Sinne von Google gesehen.

Der Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie das formelle Recht das materielle Recht schlagen kann. Kein Durchschnittsverbraucher aber auch kein kleines Unternehmen kann es sich leisten, in den USA einen Zivilrechtsstreit zu beginnen.