Bekanntlich kam im Juni 2020 heraus, dass die von der Wirecard AG behaupteten Treuhandkonten in Höhe von rund 1,9 Mrd. Euro nicht existieren. Als unmittelbare Folge sank der Aktienkurs der Wirecard AG. Seitdem sind zudem bekanntlich CEOs und andere direkt involvierte Personen zurückgetreten, während Wirecard selbst Insolvenz angemeldet musste.
Es stellt sich daher die Frage, wer auf zivilrechtlicher Basis gegenüber denjenigen haftet, die Geld verloren haben: Neben Wirecard selbst, zeigen sich nun Möglichkeiten auf, dass Geschädigte nun auch gegen die damals involvierten Wirtschaftsprüfer (EY) Schadenersatz einklagen können, da diese seit 2012 die Jahresabschlüsse von Wirecard prüften und trotz wiederholter Hinweise auf Unregelmäßigkeiten dem Unternehmen seit 2018 angeblich uneingeschränkte Bestätigungen erteilt hätten.
Sollten die Ermittlungen zu einer Anklage der Prüfer führen, könnten Anleger bzw. Dritte gegenüber diesen wesentlich erfolgreicher Schadensersatzansprüche geltend machen als gegenüber Wirecard selbst.
Sollten Sie überprüfen wollen, ob sie eine Chance auf Schadenersatz haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns gerne kontaktieren.