Italian Sounding e.V., ist ein von italienischen Unternehmensvereinigungen (u.a. den beiden italienischen Handelskammern in Deutschland, Confagricoltura, Unioncamere, etc.) gegründeter Verband, der den in Deutschland ausufernden Missbrauch italianisierender Bezeichnungen zur Förderung von nichtitalienischen Erzeugnissen im Lebensmittelhandel und in der Gastronomie, aber auch in anderen Bereichen wie in Mode und Design, bekämpft. Auf dem die Grenzen zwischen verwirrenden, aber rechtlich noch zulässigen Bezeichnungen und UWG Verstößen fließend. Ist allein der Gebrauch der italienischen Flagge auf einer Nudelpackung zulässig, wenn gleichzeitig der Herkunftsort (Rumänien) deutlich hervorgehoben wird?
Der Verband hat auf seiner Internetseite einige Beispiele veröffentlicht und steht unter www.italian-sounding.de allen Interessierten zur Verfügung.